AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- & Reisebedingungen (AGB)

An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a-y BGB ergänzen und, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Pauschalreisevertrages sind. Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die Bedingungen in Ruhe durch. Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir Ihnen zur Beantwortung gerne zur Verfügung.

Ein Download als PDF ist hier möglich.


§ 1. Anmeldung / Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisekunde der Elbe Rad Touristik GmbH den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch die Elbe Rad Touristik GmbH beim Kunden zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die Elbe Rad Touristik GmbH dem Reisekunden eine Reisebestätigung zur Verfügung stellen.
1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird von der Elbe Rad Touristik GmbH ein neues Angebot vorgelegt, an das die Elbe Rad Touristik GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisekunde innerhalb der Bindungsfrist von 10 Tagen der Elbe Rad Touristik GmbH die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet.
1.3 Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

§ 2. Bezahlung
2.1 Nach der Neuregelung des § 651k BGB erhält der Reisekunde einen Sicherungsschein entsprechend den Bestimmungen des § 651k BGB zur Absicherung des Reisepreises bei Insolvenz von der Elbe Rad Touristik GmbH. Analog gelten die Zahlungsbedingungen dieser Regelung.
2.2 Mit Erhalt der Reisebestätigung (Vertragsschluss) und des gleichzeitig übersandten Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises, mindestens jedoch 50,– € pro Person fällig, höchstens jedoch 250,– € pro Person. Der Zahlungstermin wird in der Reisebestätigung/ Rechnung genannt.
2.3 Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als vier Wochen vor Reisebeginn) ist der Reisepreis sofort fällig. Sobald der volle Reisepreis bei der Elbe Rad Touristik GmbH eingegangen ist, bekommt der Reisekunde die Reiseunterlagen zugesandt.
2.4 Wurde die Reise in einem Reisebüro gebucht, leistet der Reisekunde die Anzahlung und Restzahlung auch dort. Wenn die Reise direkt bei der Elbe Rad Touristik GmbH gebucht wurde, leistet der Reisekunde die An- und Restzahlung per Überweisung mit Angabe der Rechnungsnummer auf eines der Konten der Elbe Rad Touristik GmbH.
2.5 Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist die Elbe Rad Touristik GmbH nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des Rücktritts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen zu verlangen.

§ 3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Die im Reisepreis enthaltenen Leistungen sind bei der jeweiligen Tour beschrieben. Der Reisepreis beinhaltet die zum Zeitpunkt der Drucklegung gesetzlich gültige Mehrwertsteuer, Änderungen bleiben vorbehalten. Des Weiteren behält sich die Elbe Rad Touristik GmbH die Korrektur von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern vor.
3.2 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eine Erklärung über Änderungen von Reiseleistungen kann nur vor Reisebeginn erfolgen. Die Elbe Rad Touristik GmbH ist verpflichtet, den Reisekunden über Änderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich zu informieren.
3.3 Bei einer erheblichen Vertragsänderung informiert die Elbe Rad Touristik GmbH zudem über die Auswirkungen der Änderung auf den Reisepreis gemäß § 651g III S. 2 BGB. Erhebliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Reisekunden vorgenommen werden, auf die Regelungen des §§ 651f und g BGB wird verwiesen.
3.4 Gemäß den Bestimmungen des §§ 651f und g BGB behält sich die Elbe Rad Touristik GmbH vor, den vereinbarten Reisepreis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (Treibstoff und andere Energieträger), Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Werden die bei Abschluss des Pauschalreisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafenoder Flughafengebühren und Touristenabgaben der Elbe Rad Touristik GmbH gegenüber erhöht, kann diese Erhöhung entsprechend anteilig an den Reisekunden weitergegeben werden.
a) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Pauschalreisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für die Elbe Rad Touristik GmbH verteuert.
b) Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises muss die Elbe Rad Touristik GmbH den Reisekunden unverzüglich informieren.
3.5 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung aus den o.g. Gründen von mehr als 8% ist der Reisekunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder der Reisekunde kann die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen. Der Reisekunde hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten (siehe auch Ziffer 3.4) verringern bzw. ändern und dies bei der Elbe Rad Touristik GmbH zu niedrigeren Kosten führt.
3.6 Erhebliche Vertragsänderungen und eine Preiserhöhung um mehr als 8% sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. Die Elbe Rad Touristik GmbH informiert den Reisekunden über Vertragsänderungen einschließlich der Gründe unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes. Die Elbe Rad Touristik GmbH kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von der Elbe Rad Touristik GmbH bestimmten und angemessenen Frist das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von der Elbe Rad Touristik GmbH bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% als angenommen. Die Elbe Rad Touristik GmbH kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.

§ 4. Reiserücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
4.1 Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Elbe Rad Touristik GmbH. Der Rücktritt hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
4.2 Tritt der Reisekunde vom Pauschalreisevertrag zurück (Stornierung) oder tritt er die Reise nicht an, verliert die Elbe Rad Touristik GmbH den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h II BGB eine pauschalierte Entschädigung verlangen.
Der Entschädigungsanspruch wird unter Berücksichtigung nachfolgender Entschädigungspauschalen berechnet. Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunden:

Kombinierte Rad- & Schiffsreisen
bis 84. Tag vor Reiseantritt: 20 %
ab 83. bis 42. Tag vor Reiseantritt: 30 %
ab 41. bis 28. Tag vor Reiseantritt: 60 %
ab 27. bis 04. Tag vor Reiseantritt: 80 %
ab 03. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt: 90 %

bei allen anderen Rad-& Wanderreisen
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 15 %, min. jedoch 50,– €,
vom 29. bis zum 21. Tag: 30 %
vom 20. bis zum 7. Tag: 50 %
vom 6. bis 1 Tag vor Reiseantritt 90 %
Am Tag des Reiseantritts und nach Anreise ist eine Erstattung des Reisepreises nicht möglich.
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung. Es bleibt dem Reisekunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von der Elbe Rad Touristik GmbH geforderte Pauschale.
4.3 Erfolgt der Rücktritt durch den Reisekunden, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann die Elbe Rad Touristik GmbH keine Entschädigung fordern und zahlt den Reisepreis unverzüglich an den Kunden zurück. Auf § 651h III BGB wird verwiesen.
4.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, auf die Regelungen des § 651e BGB wird verwiesen. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Die Elbe Rad Touristik GmbH stellt dafür eine Umbuchungsgebühren in Höhe von 50,– € pro Vorgang in Rechnung.
4.5 Bei Umbuchung des Reisetermins, des Reiseverlaufs, der Reisedauer, der Kategorie oder auf eine andere Reise wird bis zum 30. Tag vor der Anreise eine Umbuchungsgebühr von 50,– € p.P. fällig. Umbuchungswünsche, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt realisierbar ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben genannten Rücktrittspauschalen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
4.6 Die Elbe Rad Touristik GmbH empfiehlt dem Reisekunden in jedem Fall den Abschluss einer Reiseversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod (z.B. ER V - Europäische Reiseversicherung).

§ 5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Falls die Elbe Rad Touristik GmbH eine Reise aus Gründen, die nicht im Einflussbereich der Elbe Rad Touristik GmbH liegen, absagen muss, erfolgt eine Rückerstattung der bereits geleisteten Beträge. Weitere Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter bestehen nicht. Sollte die Mindestteilnehmerzahl für eine Gruppenreise nicht erreicht werden, so kann die Elbe Rad Touristik GmbH gemäß der Fristen § 651 h IV BGB vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden geleistete Zahlungen unverzüglich von der Elbe Rad Touristik GmbH zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

§ 6. Gewährleistung
6.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisekunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung, der Elbe Rad Touristik GmbH oder dem Reisevermittler angezeigt werden. Reiseleiter sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
6.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisekunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen und die Elbe Rad Touristik GmbH dadurch keine Abhilfe schaffen kann.
6.3 Leistungen aus der Reise, die der Reisekunde nicht in Anspruch nimmt, können von der Elbe Rad Touristik GmbH nicht erstattet werden.

§ 7. Haftung
7.1 Die Elbe Rad Touristik GmbH haftet im Rahmen eines ordentlichen Kaufmannes für eine sorgfältige Reisevorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, der Richtigkeit der Beschreibung im Prospekt und der ordentlichen Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
Falls erforderlich, behält sich die Elbe Rad Touristik GmbH aus buchungsrelevanten Gründen vor, in bestimmten Fällen einzelne Zimmer in zusätzlichen Häusern zu belegen oder auch eine ganze Reisegruppe in einem anderen vergleichbaren Hotel unterzubringen.
Die Haftung der Elbe Rad Touristik GmbH ist ausgeschlossen und beschränkt aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf vom Leistungsträger zu erbringende Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt und ausgeschlossen ist.
7.2 Für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist die Haftung der Elbe Rad Touristik GmbH in jedem Fall auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt, wenn ein Schaden des Reisekunden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Veranstalter einen dem Reisekunden entstandenen Schaden allein durch Verschulden eines Leistungsträgers zu verantworten hat.
7.3 Die Elbe Rad Touristik GmbH haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen kenntlich sind und als solche ausgewiesen von Leistungsträgern erbracht werden. Dies gilt für die Beförderung im Linienverkehr der Bahn, bei Bus und Schiff, wo gesonderte Beförderungsbedingungen gelten.
7.4 Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken wird ausgeschlossen, wenn diese Schäden aufgrund des Alters des Gepäckstückes oder wegen Verschleißes des Gepäckstückes beim Tragen oder Anheben nicht vermeidbar waren. z.B. Schäden an der Außenhülle oder abgerissener oder defekter Koffergriff. Im Rahmen des Gepäcktransfers wird von der Elbe Rad Touristik GmbH keine Haftung für Wertgegenstände übernommen.
Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II BGB wird verwiesen.

§ 8. Anmeldung von Ansprüchen & Verjährung
8.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisekunde gegenüber der Elbe Rad Touristik GmbH unter der unter „Reiseveranstalter“ genannten Anschrift geltend zu machen. Die Anspruchsanmeldung gegenüber der Elbe Rad Touristik GmbH kann auch über den Reisevermittler erfolgen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen.
8.2 Der Reisekunde hat innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Elbe Rad Touristik GmbH seine Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Reisekunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden war.
8.3 Ansprüche des Reisekunden wegen Reisemängeln gemäß § 651i III BGB verjähren innerhalb von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

§ 9 Mitwirkungspflicht des Reisekunden
9.1 Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.2 Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, gegenüber der Elbe Rad Touristik GmbH oder dem Reisevermittler zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung (§ 651m BGB) und Schadensersatz (§ 651n BGB) nicht ein, sofern die Elbe Rad Touristik GmbH wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
9.3 Wichtig für das Gelingen der Reise ist: Eine Aktiv-(d.h. Rad- bzw. Wander-)Reise bedarf des Reisekunden persönlicher Mitwirkung. Z.B. muss er das Rad im Verkehr, auf Feldwegen und bei Nässe und Dunkelheit beherrschen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung trägt der Reisekunde selbst.
Wir bitten im besonderen Fall eventuell durch einen Arzt beurteilen zu lassen, ob der Reisekunde den Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist. Für Schäden, die der Reisekunde sich oder anderen zufügt, ist er selbst verantwortlich.

§ 10 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10.1 Die Elbe Rad Touristik GmbH steht dafür ein, Reisekunden vorvertraglich über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften (einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa) sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
10.2 Der Reisekunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von der Elbe Rad Touristik GmbH bedingt sind.

§11 Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und der Elbe Rad Touristik GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.2 Der Gerichtsstand der Elbe Rad Touristik GmbH ist der Firmensitz in Magdeburg.
11.3 Für Klagen von der Elbe Rad Touristik GmbH gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Elbe Rad Touristik GmbH maßgebend.

§ 12 Schlichtungsverfahren
Die Elbe Rad Touristik GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Soweit nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen die Beteiligung an einer Verbraucherstreitbeilegung verpflichtend wird, informiert die Elbe Rad Touristik GmbH den Reisekunden. Informatorisch wird für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende Online-Streitbeilegungs-Plattform hingewiesen:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

§13 Sonstige Bestimmungen
13.1 Die Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung. Mündliche Nebenabsprachen, die von uns nicht schriftlich bestätigt wurden, haben keine Gültigkeit. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Auf § 306 BGB wird verwiesen.
13.2 Stand dieser Bedingungen ist November 2018. Gültig bis auf Widerruf.
Die Preise des Katalogs gelten ebenfalls bis auf Widerruf.
13.3 Soweit nicht durch die vorherig genannten Bestimmungen geregelt, gelten die gesetzlichen Regelungen.
13.4 Leistungs- und Erfüllungsort ist Magdeburg.

§ 14 Datenschutz
Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisekunden wird von der Elbe Rad Touristik GmbH gewahrt. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen der Elbe Rad Touristik GmbH und die entsprechenden Rechte des Reisekunden finden sich unter: https://www.elbe-rad-weg.de/datenschutz. Auf Verlangen sendet die Elbe Rad Touristik GmbH dem Reisekunden die Datenschutzregelungen gerne auch schriftlich zu.

Bei vermittelten Reisen gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters.


Reiseveranstalter
Elbe Rad Touristik GmbH
Olvenstedter Str. 61
39108 Magdeburg
Telefon +49 (0)391 660989 0
Telefax +49 (0)391 660989 99
Email: info@elbe-rad-touristik.de

www.elbe-rad-touristik.de



HRB 136581
Amtsgericht Stendal – Sitz Magdeburg

Ust-Id: DE274232798
IBAN: DE08810700240114458300
BIC: DEUTDEDBMAG

Geschäftsführer:
Sophia Tymnik

Magdeburg, 15.12.2023

Gültig bis auf Widerruf.